artsignschmid

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

ARTSIGNSCHMID
Inhaberin: Arya Schmid
Schützenstr. 14
85669 Reithofen
Mobil: (0049) 01577 – 8405185
info@artsignschmid.com

 

1. GEGENSTAND DES VERTRAGS

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Werbeagentur ARTSIGNSCHMID Vertrieb, Marketing & Design, nachfolgend in Kurzform Agentur genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform Kunde genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus dem Bereich Internet, Public Relations, Corporate Design, Promotion und Direktwerbung. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der Agentur.

2 VERTRAGSSCHLUSS, LIEFERUNG UND LEISTUNG

(1) Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden der Agentur ausgehändigte Briefing (Kurzinformation). Wird das Briefing vom Kunden der Agentur mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Das Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht.
(2) Ergebnisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ergebnisse nicht eingehalten werden können/oder nicht eintreten.
(3) Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Waren an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung an ihn übergeben wurde. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Dies gilt nicht bei Verträgen mit einem Unternehmer.
(4) ARTSIGNSCHMID ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Durchführung von Aufträgen oder Teilen von Aufträgen zu betrauen. Gläubiger des Vergütungsanspruches bleibt in diesen Fällen ARTSIGNSCHMID.
(6) Bei Verzug mit der Annahme hat ARTSIGNSCHMID zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer- bzw. Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann ARTSIGNSCHMID Schadenersatz in Höhe von 15 % der vertraglichen Vergütung geltend machen.
(7) Wenn der Besteller Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er ARTSIGNSCHMID alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und ARTSIGNSCHMID von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

3. ZUSATZLEISTUNGEN

(1) Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachkalkulation.
(2) Die Agentur vermittelt auch Hosting-Verträge mit Dritten (Anbietern). Soweit nicht anders vereinbart, entstehen aus diesem Vertrag keine Ansprüche gegen die Agentur, da sie nicht Vertragspartner wird. Sie wird den Kunden jedoch nach Kräften unterstützen, etwaige Ansprüche aus dem Leistungsverhältnis zwischen Kunden und Anbieter zu verfolgen.
(3) Geheimhaltungspflicht der Agentur
Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

4. PFLICHTEN DES KUNDEN

(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Bearbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur nur solche Daten und Unterlagen für die Bearbeitung des Auftrags zur Verfügung zu stellen, an denen dieser das alleinige Urheberrecht oder ein sonstiges Nutzungsrecht hat. Hierüber ist der Agentur ein schriftlicher Nachweis vorzulegen. Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur bei Verstoß gegen die vorbenannte Verpflichtung von der Haftung gegenüber dem Rechteinhaber frei zustellen.
(3) Der Kunde ist berechtigt, im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister zu erteilen; voraus geht die Rücksprache und das Einvernehmen mit der Agentur.
(4) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Eine durch die Agentur erstellte Internetpräsenz darf ohne weitere schriftliche Vereinbarung weltweit online verfügbar gemacht werden. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.
(5) Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
(6) Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und die Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden.
(7) Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
(8) Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendige Einwilligung vor der beabsichtigten Übertragung einzuholen und hat die Agentur spätestens binnen vierzehn Tagen nach erfolgter Übertragung der Nutzungsrechte schriftlich über diesen Vorgang in Kenntnis zu setzen.
(9) Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur unbeschadet vorbenannter Regelungen ein Auskunftsanspruch zu.
(10) Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

5. VERGÜTUNG

(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Wir weisen darauf hin, dass nach der gesetzlichen Regelung bei Überschreitung des Zahlungstermins ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen entsteht. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
(2) Bei Änderung oder Abbruch von Aufträgen, wird der Agentur eine angemessene Aufwandsentschädigung für die bereits erbrachte Arbeit geschuldet. Diese berechnet sich nach dem bisherigen Aufwand, den die Agentur dezidiert ihrer Forderungsaufstellung beilegt.
(3) Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Fungiert die Agentur im Nebenerwerb wird Nach § 19 Abs. UStG keine Umsatzsteuer berechnet.
(4) Der Kunde erklärt sich mit der Rechnungsstellung in digitaler Form und der Zustellung per E-Mail einverstanden.
(5) Warenlieferungen sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich vereinbart. ARTSIGNSCHMID behält sich vor, generell per Nachnahme oder gegen Vorkasse zu liefern. Sofern der Sitz des Bestellers außerhalb Deutschlands ist, liefert ARTSIGNSCHMID nur gegen Vorkasse.
(3) Die Vergütung für erbrachte Dienstleistungen ist vom Besteller sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich vereinbart. Schecks, Wechsel und sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und ändern nichts an der Fälligkeit, wobei Kosten zu Lasten des Bestellers gehen.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von ARTSIGNSCHMID, im Falle, dass der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die ARTSIGNSCHMID im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
(2) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch ARTSIGNSCHMID gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Besteller Kaufmann ist.
(3) Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum von ARTSIGNSCHMID. Sie dürfen vom Besteller nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
8 MÄNGELHAFTUNG
(1) Die von ARTSIGNSCHMID und Dritter zur Durchführung des Auftrags berechtigten Unternehmen in Typenlisten, Prospekten, Druckschriften und auf der Internetseite gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB dar.
(2) Besondere technische Anforderungen und Verwendungszwecke sind bei Auftragserteilung schriftlich und abschließend festzulegen und müssen von ARTSIGNSCHMID schriftlich bestätigt werden. Der Besteller ist in diesem Fall zur Abnahme verpflichtet.
(3) Der Besteller hat bei Eingang unverzüglich die Ware nach allen technischen Anforderungen und zumutbaren Prüfungsmethoden zu prüfen, in jedem Fall vor Fertigung. Zeigen sich erst bei Beginn der Fertigung Mängel, so ist diese sofort zu stoppen.
(4) In allen Fällen ist ARTSIGNSCHMID sofort schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller gibt ARTSIGNSCHMID Gelegenheit zur Überprüfung, einschließlich der Besichtigung, Durchführung von Probeläufen und Einsicht in die Unterlagen. Qualitätsmängel sind abschließend und ausreichend spezifiziert sofort zu melden.
(5) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so besteht ein Anspruch auf Nachbesserung. Ist diese unmöglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Sofern bezüglich eines Produktes die Herstellerfirma in erreichbarer Nähe eine Reparaturmöglichkeit unterhält, kann ARTSIGNSCHMID den Besteller darauf verweisen, die Reparatur an dieser Stelle durchführen zu lassen (Recht von ARTSIGNSCHMID, den Fehler festzustellen und zu beheben). Hierdurch werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Bestellers nicht berührt.
(6) Alle Rückvergütungen für bezahlte Zölle stehen ARTSIGNSCHMID zu und der Besteller ist damit einverstanden, ARTSIGNSCHMID die Unterlagen, die zur Erlangung solcher Rückerstattungen nötig sind, zur Verfügung zu stellen und ihm behilflich zu sein.

7. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG VON ARTSIGNSCHMID

(1). ARTSIGNSCHMID verpflichtet sich, auf rechtliche Risiken zur Zulässigkeit der vom Kunden beabsichtigten Arbeiten hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt sind. Die Anmeldung solcher Bedenken der Agentur beim Kunden erfolgt unverzüglich nach Bekanntwerden in schriftlicher Form. Erachtet die Agentur für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung für erforderlich, empfiehlt sie dies. Der Kunde stellt die Agentur insbesondere dann von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden zuvor Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahme mitgeteilt hat.
(2). Der Kunde stellt die Agentur frei von Ansprüchen, die auf Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden basieren und in den Werbemaßnahmen enthalten sind. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. Sie hilft dem Kunden auf Nachfrage, die Schutzfähigkeit zu erlangen.
(3) Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und dem Kunden hierdurch ein Schaden entstanden ist. Die Haftung bleibt in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sofern die Agentur den Kunden außerhalb der Vertragsleistung beraten hat, haftet sie nur bei ausdrücklicher vorheriger Zusicherung für die Gebrauchstüchtigkeit und die Eignung der Ware. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung der Agentur auch im Rahmen der vorhergehenden Absätze auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haltung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Erfüllung einer Beschaffenheitsgarantie.
(4) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen.

8. GESAMTHAFTUNG

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach den vorstehenden Bedingungen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2). Die Begrenzung nach 10(1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(4) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von durchgeführten Projektmaßnahmen trägt der Besteller. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Werbemaßnahmen oder andere Aufträge gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist ARTSIGNSCHMID verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Besteller stellt ARTSIGNSCHMID von Ansprüchen Dritter frei, wenn ARTSIGNSCHMID nach Mitteilung von Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers gehandelt hat.
(5) Erachtet ARTSIGNSCHMID für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Besteller nach Abstimmung die Kosten.
(6) In keinem Fall haftet ARTSIGNSCHMID wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Bestellers. ARTSIGNSCHMID haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.

9. DATENSCHUTZ

(1) Im Rahmen unserer Geschäftsbedingungen anfallende personenbezogene Daten werden bei der Agentur und bei ausliefernden Stellen zweckgebunden verarbeitet und genutzt. Im Übrigen speichert, verändert oder übermittelt bzw. nutzt die Agentur diese Daten ausschließlich im Rahmen der §§ 4 Abs. 1, 28 Abs. 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).
(2) Dem Besteller steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. ARTSIGNSCHMID ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Bestellers verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form vereinbart. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einzelne Bestandteile der vertraglichen Vereinbarungen.
(2) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist Reithofen.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, wenn Ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Stand: Februar 2022

 

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